Teilweise sieht die neue Richtlinie auch das Bestellen eines Datenschutzbeauftragten vor. Diese Position kann ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens bekleiden oder ein externer Dienstleister. Doch welche Aufgaben fallen eigentlich in den Zuständigkeitsbereich dieses neuen Postens?
Ein Datenschutzbeauftragter soll in erster Linie die Geschäftsführung bei der Einhaltung der Gesetze und der Erfüllung der daraus resultierenden Anforderungen beraten und unterstützen. Zu Beginn werden bereits bestehende Maßnahmen zum Datenschutz genau unter die Lupe genommen und offene Fragen geklärt: Gibt es beispielsweise passende Software zur korrekten Datenverarbeitung?
Zu den Aufgaben eines externen Datenberaters gehört nach der Bestandsaufnahme die regelmäßige Prüfung der Umsetzung datenschutzrelevanter Aktionen. Ein essentieller Bestandteil ist in der Folge die Sensibilisierung und im Idealfall eine Schulung der Mitarbeiter. Denn Datenschutz ist keine Einbahnstraße. Der Schutz betrifft Mitarbeiterdaten genauso wie vertrauliche Kunden-Informationen. Ein kontinuierlicher Datenschutzbericht kann darüber hinaus hilfreich sein, um den Fortschritt oder zu bearbeitende Planstellen zu dokumentieren.


